Rechtliche Sicherheit beim Kauf von gebrauchten Microsoft Softwarelizenzen

Ist der Handel mit gebrauchten Microsoft-Softwarelizenzen grundsätzlich legal?

Im Juli 2012 legte der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C-128/11) eine maßgebliche Grundlage fest: Ein Softwarehersteller kann den Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen, die die Nutzung heruntergeladener Programme ermöglichen, nicht untersagen.

Die Bestätigung folgte im Juli 2013 durch den Bundesgerichtshof (Urteil Az. I ZR 129/08), der die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vollumfänglich akzeptierte. Dies bekräftigte, dass der Vertrieb gebrauchter Softwarelizenzen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben legal ist.

Voraussetzungen für einen legalen Verkauf:

  • 1. Die Softwarelizenz muss ursprünglich mit Zustimmung des Softwareherstellers im Gebiet der EU oder eines EWR-Vertragsstaats in Umlauf gebracht worden sein.
  • 2. Es muss sich um eine unbefristete Lizenz handeln, die dem Ersterwerber zeitlich unbegrenzte Nutzung gewährt.
  • 3. Die Nutzung muss gegen ein Entgelt erfolgen, das dem wirtschaftlichen Wert des Computerprogramms entspricht.
  • 4. Vor dem Weiterverkauf müssen alle Kopien für den Vorerwerber unbrauchbar gemacht werden.

Diese rechtlichen Kriterien bieten klare Richtlinien für den legalen Handel mit gebrauchten Microsoft Softwarelizenzen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

In welchen Ländern dürfen gebrauchte Softwarelizenzen gehandelt werden?

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil Az. I ZR 129/08 im Juli 2013 die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs anerkannt, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen im EWR legal ist.

Woran erkenne ich einen seriösen Anbieter für gebrauchte Microsoft Softwarelizenzen

Beim Kauf gebrauchter Softwarelizenzen sollten Sie auf einen seriösen Anbieter setzen, denn leider gibt es hier einige „schwarze Schafe“ auf dem Markt.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über Kriterien die ein seriöser Verkäufer von gebrauchten Softwarelizenzen erfüllen sollte:

  • 1. Rechtliche Transparenz: Der Anbieter sollte klare Informationen über die rechtlichen Aspekte des Verkaufs gebrauchter Microsoft Software bereitstellen (wie auch auf der offiziellen Microsoft-Piraterie-Website empfohlen)
  • 2. Zertifizierungen und Partner: Ein wichtiger Hinweis auf die Seriosität eines Händlers sind die Microsoft Partner ID sowie vorhandene Zertifikate wie z.B. ISO-Zertifizierungen o.ä.
  • 3. Nachprüfbare Herkunft: Der Anbieter muss bestätigen können, dass das erstmalige Inverkehrbringen der Lizenz in der EU oder einem anderen EWR-Vertragsstaates stattgefunden hat.
  • 4. Unbefristete Lizenzen: Seriöse Anbieter bieten Lizenzen an, die dem Ersterwerber zeitlich unbegrenzte Nutzung gewähren, im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen.
  • 5. Transparenz über Lizenzdetails: Der Anbieter sollte detaillierte Informationen über die angebotenen Lizenzen, einschließlich der Softwareversion, bereitstellen.
  • 6. Wirtschaftlich angemessene Preise: Das Entgelt für die Softwarenutzung sollte dem wirtschaftlichen Wert entsprechen. Überprüfen Sie, ob die Preise marktgerecht sind
  • 7. Nachweis über Deaktivierung: Vor dem Weiterverkauf müssen alle Kopien vom Vorerwerber unbrauchbar gemacht werden. Der seriöse Anbieter ist in der Lage zu bestätigen, dass dieser Prozess ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
  • 8. Transparente Geschäftsbedingungen: Der Anbieter sollte klare und verständliche Geschäftsbedingungen haben, die den rechtlichen Rahmen und den Kaufprozess umfassen.
  • 9. Gute Reputation: Ein seriöser Anbieter hat eine positive Reputation. Hierzu könnten Sie die Bewertungen des Anbieters auf diversen Portalen (z.B. google, proven Experts etc.) überprüfen.
  • 10. Erweiterter Kundensupport: Ein seriöser Anbieter bietet professionellen Kundensupport, der bei Fragen zur Verfügung steht und bei Problemen Unterstützung bietet sowie Bedarfsanalysen und Lizenzberatungen anbietet.

Durch sorgfältige Prüfung dieser Kriterien können Sie sicherstellen, dass Sie mit einem seriösen Anbieter zusammenarbeiten und legal erworbene gebrauchte Microsoft Softwarelizenzen erhalten.

Was ist beim Kauf gebrauchter Volumenlizenzen von Microsoft zu beachten?

Der Begriff „Volumenlizenzierung“ beschreibt die Möglichkeit, Software-Lizenzen in größerer Stückzahl zu erwerben. Das ist besonders für Unternehmen oder auch Behörden interessant, denn die Verwaltung von mehreren 100 Lizenzkeys würde einen enormen Aufwand bedeuten. Mit einer Volumenlizenz wird dieser Prozess wesentlich erleichtert und effizienter gestaltet.

Was ist beim Kauf gebrauchter Volumenlizenzen von Microsoft zu beachten?

Beim Kauf gebrauchter Volumenlizenzen von Microsoft gibt es mehrere wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass der Erwerb auditsicher und rechtskonform erfolgt:

Seriosität des Anbieters: Kaufen Sie nur von vertrauenswürdigen und autorisierten Händlern. Überprüfen Sie die Reputation des Anbieters und stellen Sie sicher, dass er alle notwendigen Lizenzen und Berechtigungen besitzt.

Rechtskonformität: Achten Sie darauf, dass der Kauf und die Nutzung der gebrauchten Lizenzen den geltenden Gesetzen und Microsofts Lizenzbedingungen entsprechen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Übertragungsdokumentation: Stellen Sie sicher, dass der Verkauf mit allen erforderlichen Übertragungsdokumenten durchgeführt wird.

Support und Wartung: Klären Sie, ob und wie der Support und die Wartung für die gebrauchten Lizenzen geregelt sind. In einigen Fällen können Sie möglicherweise keinen direkten Support von Microsoft erhalten

Es wird empfohlen, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, besonders wenn es um den Kauf größerer Lizenzpakete geht. Beachten Sie, dass sich die Bedingungen ändern können und informieren Sie sich stets über die aktuellen Richtlinien von Microsoft.

Der rechtliche Hintergrund – Ist die Aufspaltung von Volumenlizenzen legal?

Im Jahr 2014 schuf das BGH Klarheit in Bezug auf die Aufspaltung von Volumenlizenzen (Aktenzeichen I ZR 8/13).

Das BGH-Urteil in Kürze:
Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen rechtlich möglich ist, unter der Bedingung, dass es sich um eigenständige Nutzungsrechte handelt. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Verkauf von mehreren Microsoft-Office-Lizenzen unter einer Vertragsnummer.

Somit ist die Rechtmäßigkeit der Aufspaltung von Volumenlizenzen, sofern diese als eigenständige Nutzungsrechte betrachtet werden können, belegt. Ein klassisches Beispiel ist der Verkauf von mehreren Microsoft-Office-Lizenzen unter einer einzigen Vertragsnummer.

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